Um sich dauerhaft zu beruflichen Zwecken in den USA aufzuhalten, ohne dass es dafür eine andere Grundlage gibt, muss eine beschäftigungsbasierte Greencard beantragt werden.
Das Verfahren zur Beantragung einer „Greencard“ oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis umfasst drei Schritte:
Die ersten beiden Schritte dieses Verfahrens werden vom Arbeitgeber/Antragsteller durchgeführt. Der letzte Schritt besteht darin, dass der Arbeitnehmer/Begünstigte (und sein Ehepartner und seine Kinder) ihre eigenen Anträge auf Statusänderung stellen.
Im ersten Schritt der Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber im Allgemeinen:
Der Einstellungsprozess muss gemäß den sehr strengen Richtlinien des US-Arbeitsministeriums abgewickelt werden, die nicht dem entsprechen, was ein Arbeitgeber normalerweise tun würde, um einen neuen Mitarbeiter einzustellen.
Schritt 2 (Einwanderungsvisum) ist bei der U.S. Citizenship & Immigration Services (USCIS), die verlangt, dass ein Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten nach der am Ende von Schritt 1 (der Arbeitsbescheinigung) erhaltenen Genehmigung einen I-140-Einwanderungsantrag stellt.
In Schritt 3 (Statusänderung) können der Mitarbeiter und seine Familie den Antrag auf Statusänderung I-485 erst dann einreichen, wenn eine Visumnummer verfügbar ist.
Sobald eine Visumnummer vorliegt, reichen der Mitarbeiter und seine Familienangehörigen die Anträge I-485 bei der USCIS ein. Nach der Genehmigung haben der Mitarbeiter und seine Familie eine auf Beschäftigung basierende Greencard erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie im komplexen Antragsprozess und beantworten all Ihre Fragen in einem individuellen Gespräch. Sprechen Sie uns gerne an. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.