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E-Visum für Investoren und Unternehmer

Das E-Visum für Investoren sowie im Bereich Handel gliedert sich in die Unterkategorien:

  • E1-Visum (Handel)
  • E2-Visum (Investitionen)

 

Die E-Visa stehen Staatsangehörigen aller Länder zur Verfügung, mit denen ein entsprechender Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA besteht. Dies ist bei Ländern wie z.B. Deutschland, Österreich und der Schweiz der Fall. Das bedeutet, dass die Nationalität des E-Visum-Begünstigten (gemäß dem US-Einwanderungsgesetz) mit der Eigentümerschaft des US-Unternehmens übereinstimmen muss.

Die E-Visa sind beliebt, da im Gegensatz zum L1-Visum kein Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten unterhalten werden muss und sie ohne Einschränkungen immer wieder verlängert werden können.

Ein E1- oder E2-Visum kann unabhängig davon beantragt werden, ob es sich bei dem Unternehmen in den USA um ein Start-up handelt oder ob es bereits seit Jahrzehnten besteht.

E1-Visa sind verfügbar, wenn das Unternehmen einen umfangreichen Handel betreibt, hauptsächlich zwischen den USA und dem Land des Vertragshändlers.

Um sich für ein E1-Visum zu qualifizieren, muss man Folgendes nachweisen:

  • Es besteht ein erforderlicher Vertrag;
  • Einzelperson und/oder Unternehmen besitzen die Staatsangehörigkeit des Vertragslandes;
  • die Aktivitäten stellen Handel dar;
  • der Handel ist umfangreich;
  • der Handel findet hauptsächlich zwischen den USA und dem Vertragsland statt (mindestens 50 % des Handelsvolumens);
  • der Antragsteller ist, falls er ein Angestellter ist, für eine leitende/überwachende Position vorgesehen oder verfügt über entsprechende Fähigkeiten;
  • die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den USA unerlässlich sind;
  • und der Antragsteller beabsichtigt, die USA zu verlassen, wenn der E1-Status endet.

E2-Visa sind für Personen gedacht, die in die USA kommen, um die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu entwickeln und zu leiten, in das ein Investor bereits einen erheblichen Kapitalbetrag investiert hat oder aktiv dabei ist, zu investieren. Dazu gehören auch Mitarbeiter des Unternehmens im Ausland mit Fachkenntnissen.

Um sich für ein E2-Visum zu qualifizieren, muss man Folgendes nachweisen:

  • Es besteht ein erforderlicher Vertrag;
  • die Person und/oder das Unternehmen besitzen die Staatsangehörigkeit des Vertragslandes;
  • der Antragsteller hat investiert oder ist aktiv dabei zu investieren;
  • das Unternehmen ist ein echtes und operatives Handelsunternehmen;
  • die Investition des Antragstellers ist erheblich;
  • die Investition ist mehr als nur eine marginale Investition, die ausschließlich dem Lebensunterhalt dient;
  • der Antragsteller ist in der Lage, das Unternehmen zu „entwickeln und zu leiten“;
  • der Antragsteller, falls er angestellt ist, ist für eine leitende/überwachende Position vorgesehen oder verfügt über entsprechende Fähigkeiten,
    die für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens in den USA unerlässlich sind; und
  • der Antragsteller beabsichtigt, die USA zu verlassen, wenn der E2-Status endet.

 

Die Antragsgebühren für die konsularische Bearbeitung werden pro Person erhoben, variieren und setzen sich hauptsächlich aus den folgenden Gebühren zusammen: (1) der MRV-Bearbeitungsgebühr; (2) der Gegenseitigkeitsgebühr, die je nach Nationalität des Reisenden variiert; und (3) der Passzustellungsgebühr, falls zutreffend.

Wir beraten Sie gerne, ob eine E-Visum für Sie geeignet ist. Wir unterstützen Sie gerne beim gesamten E-Visum-Prozess, einschließlich der konsularischen Registrierung (falls erforderlich), des Antrags des Begünstigten und der Vorbereitung auf das Interview (falls zutreffend). Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.