Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten kann für neu gegründete Unternehmen ein entscheidender Schritt sein. Das E2-Visum bietet Unternehmern aus Vertragsländern, darunter auch Deutschland, die Möglichkeit, ein Unternehmen in den USA zu gründen und zu betreiben. 

Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Überblick über das E2-Visum, der Ihnen helfen soll, den Schritt zu wagen:

Was ist das E2 Visum?

Das E2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das es Personen aus Vertragsländern ermöglicht, in die USA einzureisen, um in ein Unternehmen zu investieren und es zu leiten. Es ist ideal für Unternehmer, die eine erhebliche Investition in ein amerikanisches Unternehmen getätigt haben oder dabei sind, dies zu tun. Wichtige Voraussetzungen für das E2 Visum:

  1. Abkommensland: Der Antragsteller muss Staatsangehöriger eines Landes sein, mit dem die USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen geschlossen haben.
  2. Erhebliche Investition: Es muss sich um eine erhebliche Investition handeln, bei der genügend Mittel in das Unternehmen fließen, um dessen erfolgreichen Betrieb zu gewährleisten.
  3. Bona-fide-Unternehmen: Bei dem Unternehmen muss es sich um ein echtes, aktives kommerzielles oder unternehmerisches Unternehmen handeln, das Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht herstellt.
  4. Kontrolle der Mittel: Der Investor muss die Kontrolle über die Mittel haben und die Investition muss risikobehaftet sein, d. h. es muss die Möglichkeit eines Verlustes bestehen, wenn das Unternehmen scheitert.
  5. Die Rolle des Investors: Der Investor muss in die USA kommen, um das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten. Wenn der Antragsteller ein Angestellter des Unternehmens ist, muss er eine leitende oder aufsichtsführende Position innehaben.

Schritt-für-Schritt-Verfahren für das E2 Visum für Deutsche:

  1. Gründen Sie Ihr Unternehmen: Gründen Sie Ihr Unternehmen, in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft, und stellen Sie sicher, dass es alle lokalen Vorschriften erfüllt. Melden Sie das Unternehmen in dem Staat an, in dem Sie tätig werden wollen.
  2. Tätigen Sie die Investition: Überweisen Sie Geldmittel in die USA und investieren Sie in Ihr Unternehmen. Dies kann den Erwerb von Immobilien, den Kauf von Ausrüstung oder andere bedeutende Ausgaben umfassen, um das Unternehmen in Betrieb zu nehmen.
  3. Dokumentation vorbereiten: Sammeln Sie umfassende Unterlagen zur Unterstützung Ihres E2-Visumantrags. Dazu gehören, unter anderem: (1) Nachweis der Staatsangehörigkeit, (2) detaillierter Geschäftsplan, (3) Nachweise über Investitionen, (4) Finanzberichte, und (5) Dokumente zur Unternehmensgründung.
  4. Einreichen des Registrierungspakets: Ihre Anwalt bereitet das E2-Anschreiben und das E2-Registrierungspaket vor und reicht die Dokumente beim US-Generalkonsulat in Frankfurt zur Prüfung ein.
  5. Formular DS-160 einreichen: Füllen Sie das Online-Formular für die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus und zahlen Sie die Visumantragsgebühr, nachdem das Registrierungspaket geprüft wurde.
  6. Termin für das Visumsgespräch vereinbaren und wahrnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin für ein Interview bei der US-Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Bereiten Sie sich darauf vor, Ihren Geschäftsplan und die Investitionsdetails mit dem Konsularbeamten zu besprechen.
  7. Visa-Genehmigung und Einreise in die USA: Nach der Genehmigung erhalten Sie das E2-Visum in Ihren Pass gestempelt, mit dem Sie in die USA einreisen können, um Ihr Unternehmen aufzubauen und zu führen.

Vorteile des E2-Visums:

  • Verlängerbares Visum: Das E2-Visum kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange das Unternehmen in Betrieb bleibt und weiterhin alle Anforderungen erfüllt. Für deutsche Staatsbürger gilt jedes E2 Visum für 5 Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden.
  • Keine Begrenzung der Anzahl von Mitarbeiter: Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Mitarbeiter mit E2-Visum, die nach der Genehmigung des Registrierungspakets transferiert werden können. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Begünstigten des E2-Visums, die in den USA unter dem E2-Visum arbeiten werden, mit der Nationalität des Unternehmens übereinstimmen müssen, da das Abkommen auf der Nationalität basiert. In diesem Fall, wenn das Unternehmen deutsch ist, müssen alle E2-Visumsinhaber auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. (Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, wenn der in die USA zu versetzende Arbeitnehmer kein Deutscher ist).
  • Einbeziehung der Familie: Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können den Visuminhaber gegen eine geringe Gebühr selbst mit einem E2-Visum begleiten. Ehegatten müssen keine Arbeitsgenehmigung beantragen.
  • Keine feste Mindestinvestition: Es gibt keinen festgelegten Mindestinvestitionsbetrag, aber die Investition muss im Verhältnis zum Unternehmen erheblich sein. Wir haben erfolgreiche E2-Visa mit einer beträchtlichen Investition von etwa 30.000 USD gesehen.

Fazit

Das E2-Visum ist ein leistungsfähiges Instrument für Start-up-Unternehmen, die auf dem US-Markt Fuß fassen wollen. Wenn Sie die Anforderungen und das Verfahren verstehen und beherrschen, können Sie Ihr Unternehmen für Erfolg und Wachstum in einer der dynamischsten Volkswirtschaften der Welt positionieren.

Bei ENTER USA können wir Sie durch jeden Schritt des E2-Visumsprozess für Ihr Unternehmen begleiten, damit Sie Ihr Unternehmen in den USA im Rahmen des E2-Visumsprogramms gründen können.

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