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J-Visum für Austauschbesucher

Das J1-Visum kann beantragt werden, um ein Praktikum oder ein Forschungsprojekt zu absolvieren oder an bestimmten Austauschprogrammen in den USA teilzunehmen. Es kann auch beispielsweise für einen Highschool-, Au-pair- oder Work-and-Travel-Aufenthalt beantragt werden. Ähnliche Kategorien sind das M-Visum für Berufsschüler und das F-Visum für Schüler und Studenten.

Das Visum J1 ist in die Unterkategorien „Intern“ und „Trainee“ für Praktika unterteilt: „Intern“ bezieht sich auf ein studienbezogenes Praktikum im Ausland für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, während „Trainee“ sich auf ein berufsbezogenes Praktikum für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten bezieht.

Das J1-Visum ist für Personen vorgesehen, die an einem genehmigten Programm teilnehmen möchten, um zu unterrichten, zu schulen oder Vorträge zu halten, zu studieren, zu beobachten, zu forschen, zu beraten, besondere Fähigkeiten zu demonstrieren, eine Ausbildung zu absolvieren oder an einer Schulung für Hochschulabsolventen teilzunehmen.

Zu den Beispielen für Austauschbesucher gehören unter anderem:

  • Professoren oder Wissenschaftler
  • Forschungsassistenten
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Lehrer
  • Spezialisten
  • Au-pairs

Bei der Durchführung der Aufgaben des Austauschbesucherprogramms benennt das Außenministerium öffentliche und private Einrichtungen, die als Austauschsponsoren fungieren. J1-Visa werden daher von einem Austauschprogramm gesponsert, das vom US-Außenministerium als solches ausgewiesen ist. Diese Programme sollen den Austausch von Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern.

Das US-Außenministerium spielt die Hauptrolle bei der Verwaltung des J1-Austauschbesucherprogramms. Der erste Schritt zur Erlangung eines J1-Visums ist daher die Einreichung eines Formulars DS-2019, Certificate of Eligibility for Exchange Visitor Status (früher bekannt als IAP-66). Dieses Formular erhalten Sie von Ihrer Sponsoring-Agentur. Sie sollten eng mit den Beamten Ihrer Sponsoring-Agentur zusammenarbeiten, die Sie bei diesem Prozess unterstützen werden.  Ein Beamter, der zur Ausstellung des Formulars DS-2019 berechtigt ist, wird als Responsible Officer (RO) oder Alternate Responsible Officer (ARO) bezeichnet. Ihr RO oder ARO wird Ihnen erklären, welche Dokumente für die Ausstellung eines DS-2019 erforderlich sind.

Nachdem Sie das Formular DS-2019 erhalten haben, können Sie beim US-Außenministerium bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein J1-Visum beantragen. Die Wartezeit für einen Termin zur persönlichen Anhörung kann variieren, daher wird dringend empfohlen, den Visumantrag so früh wie möglich einzureichen. (Sie dürfen jedoch nicht mehr als 30 Tage vor Programmbeginn mit dem J1-Status in die Vereinigten Staaten einreisen.)

Einige Inhaber eines J1-Visums reisen speziell zum Arbeiten in die USA ein, andere nicht. Eine Beschäftigung ist nur für den Inhaber des J1-Visums im Rahmen des Austauschprogramms gestattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Sponsoring-Agentur nach weiteren Informationen zu Einschränkungen, die für Sie bei einer Beschäftigung in den USA gelten könnten.

Außerdem können Familienmitglieder, d. h. Ehepartner oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, ein J2-Visum beantragen, das ihnen einen Aufenthalt in den USA für den gleichen Zeitraum wie dem des J1-Antragstellers ermöglicht.

Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.