Das M1-Visum eignet sich für Personen, die eine nicht-akademische Berufsausbildung in den USA absolvieren möchten. Das M1-Visum eignet sich nicht für den Besuch von Sprachkursen; in diesem Fall wäre ein ESTA-Genehmigung, (Link) B-Visum (Link) oder F-Visum (Link) aufgrund der Dauer des Kurses und des geplanten Aufenthalts in den USA wahrscheinlich angemessen. Eine weitere Visum-Alternative ist das J-Visum, das für Austauschbesucher gilt (Link).
Eine Person kann ein F-Visum erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Bildungseinrichtung muss eine sog. SEVIS-Registrierung aufweisen können. Die SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) ist eine online-Datenbank der US-Regierung.
Studierende, die ein M-Visum beantragen, müssen bereits einen sicheren Studienplatz und eine gesicherte Finanzierung haben und die Absicht, zurückzukehren, d. h. sie müssen nachweisen können, dass sie einen ständigen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben, bevor sie den Visumantrag abschicken.
Die Antragsgebühren für die konsularische Bearbeitung werden pro Person erhoben, variieren und setzen sich hauptsächlich aus den folgenden Gebühren zusammen: (1) der MRV-Bearbeitungsgebühr; (2) der Gegenseitigkeitsgebühr, die je nach Nationalität des Reisenden variiert; und (3) der Passzustellungsgebühr, falls zutreffend.
M1-Studierende können erst nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum absolvieren.
Familienangehörige wie Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können, um den Antragssteller bei seinem Aufenthalt zu begleiten, ein M2-Visum beantragen
Gerne beraten wir Sie zum M–Visum und leiten die für Sie erforderlichen Schritte ein, sprechen Sie uns gerne an. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. (Link)
11) O-Visum für individuelle Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (L2)
Das O-Visum ist geeignet für besonders talentierte Personen („extraordinary ability“), die in den USA für ein Unternehmen oder eine Organisation tätig werden möchten. Es gibt dem Antragssteller für einen begrenzten Zeitraum eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.
Die Qualifikationen werden in die Kategorien O1A, O1B und O2 eingeteilt.
Das O1-Visum wurde 1990 vom Kongress eingeführt und steht Ausländern zur Verfügung, die „außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport besitzen, die durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung nachgewiesen wurden, oder die nachweislich außergewöhnlichen Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche erbracht haben“.
O1A-Visa sind für Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Sport vorgesehen.
O1B-Visa sind für Personen vorgesehen, die in der Film- und/oder Fernsehproduktion erfolgreich sind.
O2-Visa sind für begleitende Ausländer vorgesehen, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen, um bei der künstlerischen oder sportlichen Darbietung eines O1-Visuminhabers zu helfen. Der Inhaber eines O2-Visums muss ein integraler Bestandteil der tatsächlichen Aufführungen oder Veranstaltungen sein und über entscheidende Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber des O1A-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und die andere nicht besitzen.
Inhaber eines O2-Visums, die Inhaber eines O1B-Visums begleiten, müssen über Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber eines O1-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und die entscheidend sind, entweder aufgrund einer bereits bestehenden und langjährigen Arbeitsbeziehung oder nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Produktion, weil eine bedeutende Produktion (einschließlich Vor- und Nachproduktion) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden wird und die fortgesetzte Teilnahme des Ausländers für den erfolgreichen Abschluss der Produktion unerlässlich ist. Der Status und die Arbeitserlaubnis von O2 können für die gesamte Dauer des O1-Status gewährt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines O-Visums wird durch das jeweilige US-Unternehmen oder die Organisation bzw. einen dafür beauftragten US-Agenten eingereicht. Gerne unterstützt unser Team Sie bei der Beantragung eines O-Visums. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. (Link)