Das O-Visum ist geeignet für besonders talentierte Personen („extraordinary ability“), die in den USA für ein Unternehmen oder eine Organisation tätig werden möchten. Es gibt dem Antragssteller für einen begrenzten Zeitraum eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.
Die Qualifikationen werden in die Kategorien O1A, O1B und O2 eingeteilt.
Das O1-Visum wurde 1990 vom Kongress eingeführt und steht Ausländern zur Verfügung, die „außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport besitzen, die durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung nachgewiesen wurden, oder die nachweislich außergewöhnlichen Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche erbracht haben“.
O1A-Visa sind für Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst, Bildung und Sport vorgesehen.
O1B-Visa sind für Personen vorgesehen, die in der Film- und/oder Fernsehproduktion erfolgreich sind.
O2-Visa sind für begleitende Ausländer vorgesehen, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen, um bei der künstlerischen oder sportlichen Darbietung eines O1-Visuminhabers zu helfen. Der Inhaber eines O2-Visums muss ein integraler Bestandteil der tatsächlichen Aufführungen oder Veranstaltungen sein und über entscheidende Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber des O1A-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und die andere nicht besitzen.
Inhaber eines O2-Visums, die Inhaber eines O1B-Visums begleiten, müssen über Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber eines O1-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und die entscheidend sind, entweder aufgrund einer bereits bestehenden und langjährigen Arbeitsbeziehung oder nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Produktion, weil eine bedeutende Produktion (einschließlich Vor- und Nachproduktion) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden wird und die fortgesetzte Teilnahme des Ausländers für den erfolgreichen Abschluss der Produktion unerlässlich ist. Der Status und die Arbeitserlaubnis von O2 können für die gesamte Dauer des O1-Status gewährt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines O-Visums wird durch das jeweilige US-Unternehmen oder die Organisation bzw. einen dafür beauftragten US-Agenten eingereicht. Gerne unterstützt unser Team Sie bei der Beantragung eines O-Visums. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.