Das P-Visum ist geeignet für Sportler, Künstler und Entertainer, die ihre Tätigkeit in den USA, beispielsweise bei einem Auftritt oder im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Ausstellung ausüben möchten.
Auch soweit der Antragssteller neben einem etwaigen Preisgeld eine gewisse Vergütung erzielen möchte, ist das P-Visum geeignet. Das P-Visum wird über einen Zeitraum von einem bis zu maximal fünf Jahren erteilt.
Das P-Visum wird unterteilt in die Gruppen P1A, P1B, P2 und P3.
Das P1A-Visum ist für Profi- oder Amateursportler, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen, um einzeln oder als Teil einer Gruppe in einer bestimmten Eiskunstlaufproduktion oder -tournee aufzutreten. Eine Person ist für ein P1A-Visum berechtigt, wenn sie vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommt, ausschließlich um an einem bestimmten sportlichen Wettbewerb teilzunehmen, und zwar als:
Das P1B-Visum ist für Mitglieder international anerkannter Unterhaltungsgruppen. Die P1B-Klassifizierung gilt für Sie, wenn Sie vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen, um als Mitglied einer Unterhaltungsgruppe aufzutreten, die seit mindestens einem Jahr besteht und international über einen längeren und wesentlichen Zeitraum hinweg als herausragend in der Disziplin anerkannt ist.
Das P2-Visum ist für einzelne Künstler oder Mitglieder einer Gruppe, die im Rahmen eines Austauschprogramms einreisen, um aufzutreten. Die P2-Klassifizierung gilt für Sie, wenn Sie vorübergehend als Künstler oder Entertainer einreisen, einzeln oder als Teil einer Gruppe, die im Rahmen eines Austauschprogramms zwischen einer Organisation in den Vereinigten Staaten und einer Organisation in einem anderen Land auftreten werden.
Das P3-Visum ist für Künstler oder Entertainer, die im Rahmen eines kulturell einzigartigen Programms einreisen. Die P3-Klassifizierung gilt für Sie, wenn Sie vorübergehend als Künstler oder Entertainer, einzeln oder als Teil einer Gruppe, im Rahmen eines kulturell einzigartigen Programms auftreten, unterrichten oder coachen. Ein Programm ist kulturell einzigartig, wenn es spezifisch für eine bestimmte Nationalität, Ethnizität, Religion oder eine andere definierbare Gruppe ist und für diese Gruppe von besonderer Bedeutung ist. Dies umfasst nicht nur Auftritte, sondern auch Training oder Unterricht.
Nur qualifizierte Arbeitgeber, die kulturelle Austauschprogramme verwalten, oder von ihnen fest angestellte Vertreter in leitender oder geschäftsführender Funktion dürfen Anträge für ein Q-Visum stellen. Das Q-Visum soll den Austausch internationaler Kulturen erleichtern. Es handelt sich um ein beschäftigungsorientiertes Programm, aber ein kulturelles Element muss ein wesentlicher und integraler Bestandteil Ihrer Aufgaben sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines P-Visums und beantworten allumfassend Ihre hierzu bestehenden Fragen. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.