Das R-Visum ermöglicht es Mitgliedern bestimmter anerkannter Religionsgemeinschaften, vorübergehend in die USA einzureisen, um für diese Gemeinschaft zu arbeiten. Das R-Visum ist speziell für Geistliche und Nicht-Geistliche in religiösen Berufen und Berufen gedacht, die vorübergehend in die USA kommen können, um religiöse Arbeit zu verrichten.
Damit das R-Visum erteilt werden kann, muss die Religionsgemeinschaft bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss sich um eine in den USA anerkannte, nicht gewinnorientierte („bona fide“) und steuerbefreite religiöse Gemeinschaft handeln. Zumindest müssen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in den USA vorliegen. Gegebenenfalls muss seitens der Religionsgemeinschaft nachgewiesen werden, dass diese über hinreichende Mittel verfügt, um den Antragssteller für seine Tätigkeit angemessen zu entlohnen.
Der Visum-Antragssteller muss der jeweiligen Religionsgemeinschaft regelmäßig schon seit zwei Jahren angehören. Berechtigt für das R-Visum sind:
Das R-Visum kann für eine Dauer von höchstens von fünf Jahren erteilt werden. Nach einer Abwesenheit aus den USA von einem Jahr kann es erneut beantragt werden.
Vor dem eigentlichen Visumsantrag bei dem zuständigen US-Konsulat muss der Arbeitgeber, d.h. die Religionsgemeinschaft, eine sog. I-129-Petition bei der U.S. Citizenship & Immigration Services (USCIS) einreichen.
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