Der U-Nichteinwanderungsstatus (U-Visum) ist für Opfer bestimmter Straftaten vorgesehen, die psychische oder physische Misshandlungen erlitten haben und Strafverfolgungs- oder Regierungsbeamten bei der Ermittlung oder Verfolgung krimineller Aktivitäten behilflich sind. Es soll insbesondere vermieden werden, dass die Personen aus Angst vor einer Abschiebung die Informationen nicht preisgeben möchten.
Grundlage des U-Visums ist der im Jahr 2000 durch den US-Kongress erlasse Victims of Trafficking and Violence Protection Act sowie der Battered Immigrant Women’s Protection Act.
Das U-Visum gehört zu der Kategorie der Nichteinwanderungsvisa und soll den US-Behörden die Aufklärung von Straftaten erleichtern. Zudem können Missbrauchsopfer mithilfe des Visums Schutz in den USA suchen. Voraussetzung dafür ist, dass die Straftat innerhalb der USA (oder anderweitig ein Verstoß gegen US-Recht) begangen wurde, wodurch die Zuständigkeit der US-Strafverfolgungsbehörden eröffnet wird. Zu den zusätzlichen Anforderungen für ein U-Visum gehören:
Das Missbrauchsopfer verpflichtet sich durch die Visums-Erteilung zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden bei der Strafverfolgung. Nach Visumserteilung haben die Antragssteller beispielsweise das Recht, als juristische Mitarbeiter zu arbeiten, Bankkonten zu eröffnen, einen Führerschein zu erwerben sowie eine berufliche oder akademische Ausbildung wahrzunehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines U-Visums und veranlassen die jeweils erforderlichen Schritte. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Um eine individuelle Einwanderungsberatung anzufordern, senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.